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Die Lichter am Auto haben alle ihre Funktion im Straßenverkehr. Nutzt man die Beleuchtung nicht oder falsch, kann es Bußgelder geben.
Tagfahrlicht, Abblendlicht, Nebelscheinwerfer – meist steckt schon im Namen, wofür welches Licht am Auto gedacht ist. Aber was macht man bei Schnee oder starkem Regen? Wenn die Fahrschule schon etwas länger her ist, finden Sie hier eine Übersicht, wann und wofür welche Auto-Beleuchtung verwendet werden sollte.
Welche Beleuchtungen hat ein Auto und wofür sind sie gedacht
Abblendlicht: Das Abblendlicht befindet sich vorne als weißes und hinten als rotes Licht und ist dafür gedacht, die Fahrbahn bei Dunkelheit sehen zu können. Es ist der „Scheinwerfer“, den man nutzt, sobald es anfängt zu dämmern – spätestens, sobald die Straßenlaternen ebenfalls leuchten. Dieses Licht reicht laut Allianzdirect.de 50 bis 60 Meter weit und sollte so eingestellt sein, dass es den Gegenverkehr nicht blendet, sondern die Fahrbahn ausleuchtet. Mit Einschalten des Abblendlichts wird automatisch auch die Kennzeichenbeleuchtung aktiviert, die Pflicht ist, damit das Kennzeichen auch in der Dunkelheit lesbar ist.
Blinker: Die Blinklichter befinden sich vorne und hinten, rechts und links am Auto und zeigen anderen Verkehrsteilnehmern die Änderung der Fahrtrichtung an.
Bremsleuchte: Die Bremsleuchten befinden sich am Auto hinten an den Scheinwerfern und zusätzlich oben am Heck. Sie leuchten automatisch rot auf, wenn die Bremse betätigt wird, um dem nachfolgenden Verkehr den Bremsvorgang anzuzeigen.
Fernlicht: Das Fernlicht befindet sich vorne am Auto, ist heller und reicht weiter als das normale Abblendlicht. Es ist für besonders dunkle Sichtverhältnisse geeignet, blendet aber schnell den Gegenverkehr. Kommt ein Auto entgegen, sollte man das Fernlicht also wieder ausschalten, bis das andere Fahrzeug vorbeigefahren ist. Schaltet man das Fernlicht nur einmal kurz ein, ist das eine Lichthupe, was als Warnsignal gilt.
Nebelscheinwerfer: Der Nebelscheinwerfer befindet sich vorne am Auto und kommt – wie der Name schon sagt – bei Nebel, laut Check24.de aber auch bei starkem Regen oder Schneefall zum Einsatz, um die Sicht zu verbessern. Der Nebelscheinwerfer wird zusätzlich zum Abblendlicht genutzt.
Nebelschlussleuchte: Die Nebelschlussleuchte befindet sich hinten am Auto, damit nachfolgender Verkehr das Fahrzeug bei schlechten Lichtverhältnissen besser und aus größerer Entfernung erkennen kann. Die Nebelschlussleuchte darf nur eingeschaltet werden, wenn die Sicht weniger als 50 Meter beträgt und geht mit einer Höchstgeschwindigkeitsbegrenzung von 50 km/h einher.
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Rückfahrlicht: Das Rückfahrlicht leuchtet hinten am Auto nicht wie üblich in Rot, sondern in Weiß, damit nachfolgender Verkehr gewarnt wird, wenn ein Fahrzeug rückwärts fährt. Dieses Licht leuchtet automatisch, sobald im Auto der Rückwärtsgang eingelegt wird. Einen separaten Schalter gibt es dafür nicht.
Standlicht: Das Standlicht leuchtet vorne und hinten, um parkende Fahrzeuge zu kennzeichnen. Es ist deutlich schwächer als das Abblendlicht und muss eingeschaltet werden, wenn das Auto auf 50 Meter Entfernung sonst nicht mehr zu sehen wäre. Steht das Auto am Straßenrand, müssen nur die beiden zur Straße zeigenden Leuchten vorne und hinten eingeschaltet sein.
Tagfahrlicht: Das Tagfahrlicht leuchtet vorne und hinten, um das Auto auch am Tage für andere Verkehrsteilnehmer besser sichtbar zu machen. Es ist deshalb auf den Gegenverkehr gerichtet und nicht auf die Fahrbahn. In Deutschland ist es nicht Pflicht, mit Tagfahrlicht zu fahren. Allerdings haben viele – gerade neuere – Automodelle die Einstellung, dass dieses Licht automatisch beim Starten des Motors eingeschaltet wird.
Warnblinklicht: Das Warnblinklicht ist ein Modus, in dem alle Blinklichter gleichzeitig blinken, um andere Verkehrsteilnehmer auf eine Gefahr oder eine Verkehrsbehinderung – zum Beispiel das Ende eines Staus – aufmerksam zu machen. Das Blinken wird durch eine Taste mit einem roten Dreieck und Ausrufezeichen im Auto aktiviert und deaktiviert.
Prüfzeichen und Bußgelder: Welche Regeln für Autobeleuchtungen gelten
Egal, um welche Beleuchtung es sich handelt, sie muss vorschriftsmäßig sein. Laut der Versicherungswebseite Ruv.de müssen alle lichttechnischen Einrichtungen am Auto mit einem Prüfzeichen ausgestattet sein und der ECE-Regelung Nr. 48 (UN/ECE) entsprechen. Dieses Prüfzeichen ist heutzutage meist ein E mit einer eingekreisten Zahl in einem Rechteck.
Außerdem müssen alle Lichter am Auto jederzeit betriebsbereit und funktionstüchtig sein. Nutzt man die Beleuchtung am Auto nicht vorschriftsmäßig, kann es laut Bussgeldkatalog.org ein Bußgeld von 20 Euro geben. Kommt es deshalb zu einer Beschädigung, können es auch 35 Euro sein. Fährt man außerdem ohne Abblendlicht, kann das außerorts sogar zu 60 Euro Strafe und einem Punkt in Flensburg führen.